Häufige Fragen
25 Antworten – auch auf die unangenehmen Fragen
Wir beantworten hier auch, was wir nicht können und nicht garantieren. Das ist bewusst so: Es erspart beiden Seiten Enttäuschungen.
Ablauf und Buchung
Wie funktioniert eine Fahrzeugüberführung?
Sie senden uns eine unverbindliche Anfrage mit Abholort, Zielort, Wunschtermin und den wichtigsten Fahrzeugangaben. Wir prüfen Strecke, Zeitaufwand, Rückreisemöglichkeit und Fahrzeugstatus und erstellen daraus eine schriftliche Offerte.
Nach Ihrer Bestätigung vereinbaren wir die konkreten Zeitfenster mit den Kontaktpersonen an beiden Enden. Am Abholtag dokumentieren wir das Fahrzeug nach dem VEHARO ÜbergabeCheck: Fotos aller Fahrzeugseiten, sichtbare Schäden, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand, Kontrollschilder, Schlüsselanzahl und übernommene Dokumente.
Anschliessend fahren wir das Fahrzeug auf eigener Achse zum Zielort. Dort erfolgt die Übergabe an die von Ihnen benannte Person, wird gemeinsam kontrolliert und mit digitalem Zeitstempel bestätigt. Sie erhalten die Dokumentation im Anschluss.
Fahren Sie das Fahrzeug selbst oder wird es transportiert?
Wir bewegen Fahrzeuge auf eigener Achse. Das heisst: Eine erfahrene Fahrperson fährt Ihr Fahrzeug vom Abholort zum Zielort. Wir arbeiten nicht mit Anhängern oder Autotransportern.
Das setzt voraus, dass das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher ist und rechtlich bewegt werden darf. Ist das nicht der Fall, ist eine Überführung auf eigener Achse nicht möglich – in solchen Fällen sagen wir Ihnen das offen und Sie benötigen einen Transportdienst mit Anhänger.
Die zurückgelegten Kilometer erscheinen auf dem Kilometerzähler. Das ist bei einer Überführung auf eigener Achse systembedingt so und wird im Übergabeprotokoll mit Anfangs- und Endstand nachvollziehbar festgehalten.
Wie kurzfristig kann ein Auftrag ausgeführt werden?
Das hängt von der aktuellen Auslastung, der Strecke und der Rückreisemöglichkeit ab. Wir arbeiten nicht mit pauschalen Versprechen zur Verfügbarkeit.
Als Richtwert: Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Arbeitstages. Für kurzfristige Aufträge fragen Sie am besten direkt telefonisch an – dann können wir sofort sagen, ob eine Umsetzung realistisch ist.
Für Expressaufträge gilt ein Zuschlag von 25 Prozent. Ein Expresszuschlag bedeutet bevorzugte Einplanung, nicht eine garantierte Ausführung.
Ist eine Buchung sofort verbindlich?
Nein. Eine über die Website gesendete Anfrage ist ausdrücklich unverbindlich und stellt keine Buchung dar.
Der Ablauf ist bewusst zweistufig: Sie senden eine Anfrage, wir prüfen sie und stellen eine schriftliche Offerte. Erst wenn Sie diese Offerte annehmen und wir den Auftrag ausdrücklich bestätigen, kommt ein Auftrag zustande.
Damit ist für beide Seiten klar, was vereinbart wurde – zu welchem Preis, an welchem Termin und unter welchen Bedingungen.
Fahrzeug und rechtliche Voraussetzungen
Muss das Fahrzeug eingelöst und versichert sein?
Für jede Fahrt auf öffentlichen Strassen muss eine gesetzlich zulässige Fahrberechtigung bestehen. In der Regel bedeutet das: Das Fahrzeug ist eingelöst, trägt gültige Kontrollschilder und verfügt über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
Ein nicht eingelöstes oder nicht versichertes Fahrzeug übernehmen wir nur, wenn eine andere rechtlich zulässige Lösung nachweislich vorliegt – etwa gültige Händlerschilder des Auftraggebers oder eine entsprechende behördliche Bewilligung.
Wir prüfen diesen Punkt vor jedem Auftrag. Kann die Fahrberechtigung nicht belegt werden, führen wir den Auftrag nicht aus. Das ist keine Formalität, sondern Voraussetzung dafür, dass Sie und wir im Schadenfall überhaupt abgesichert sind.
Können Sie Händlerschilder verwenden?
Wir sagen ausdrücklich nicht zu, dass VEHARO über eigene Händlerschilder verfügt. Sofern eine Fahrt mit Händlerschildern erfolgen soll, müssen diese vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
In diesem Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Verwendung von Händlerschildern vollumfänglich. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der konkrete Einsatz zulässig ist und der zugehörige Versicherungsschutz die Fahrt abdeckt.
Die Übernahme und Rückgabe der Schilder wird im Übergabeprotokoll erfasst.
Können Fahrten ins Ausland übernommen werden?
Internationale Fahrzeugüberführungen gehören derzeit nicht zum verfügbaren Leistungsangebot. Sie sind in Vorbereitung.
Grenzüberschreitende Fahrten bringen zusätzliche Anforderungen mit sich – Zoll, Verzollungsdokumente, abweichender Versicherungsschutz und teils Bewilligungen. Diese Punkte wollen wir sauber geklärt haben, bevor wir die Leistung anbieten.
Wenn Sie einen konkreten Bedarf haben, melden Sie sich. Wir sagen Ihnen offen, ob und wann wir das übernehmen können.
Werden Elektrofahrzeuge übernommen?
Ja. Elektro- und Hybridfahrzeuge werden wie alle anderen Fahrzeuge übernommen.
Bitte geben Sie bei der Anfrage den aktuellen Ladestand an und ob eine Ladekarte oder ein Ladezugang im Fahrzeug vorhanden ist. Bei längeren Strecken planen wir den Ladestopp mit ein – das beeinflusst den Zeitaufwand und damit den Preis.
Ladekosten werden als Fremdkosten separat ausgewiesen. Auf Wunsch dokumentieren wir Ladestand bei Übernahme und Übergabe im Protokoll, analog zum Tankstand bei Verbrennern.
Können Fahrzeuge mit Warnleuchten gefahren werden?
Das kommt auf die Warnleuchte an. Sicherheitsrelevante Meldungen – etwa zu Bremsanlage, Motorüberhitzung, Öldruck, Lenkung oder Airbag – führen dazu, dass wir das Fahrzeug nicht bewegen.
Deshalb fragen wir bereits im Anfrageformular nach vorhandenen Warnleuchten. Bitte geben Sie diese ehrlich an, auch wenn Sie sie für unkritisch halten. Wir entscheiden dann gemeinsam.
Stellt sich erst bei der Abholung heraus, dass ein sicherheitsrelevanter Mangel besteht, brechen wir den Auftrag ab. Der bis dahin entstandene Aufwand wird verrechnet – das ist unangenehm, aber deutlich besser als eine Fahrt, die niemand verantworten kann.
Sicherheit, Schäden und Dokumentation
Was passiert bei einem Schaden?
Zuerst zählt die Dokumentation: Weil wir den Zustand vor der Abfahrt systematisch erfassen, lässt sich ein neu entstandener Schaden von einem bereits vorhandenen unterscheiden. Genau dafür existiert der VEHARO ÜbergabeCheck.
Tritt während eines Auftrags ein Zwischenfall ein, informieren wir Sie unverzüglich – nicht erst am Ende des Auftrags. Wir dokumentieren die Situation, sichern die notwendigen Angaben und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Zum Versicherungsschutz machen wir bewusst keine Aussage, die wir noch nicht belegen können: Gewerblicher Versicherungsschutz wird vor Betriebsaufnahme schriftlich bestätigt und hier transparent ausgewiesen. Bis dahin finden Sie auf der Seite „Haftung und Versicherung“ den aktuellen Stand.
Wie wird der Fahrzeugzustand dokumentiert?
Vor jeder Übernahme durchlaufen wir den VEHARO ÜbergabeCheck. Erfasst werden: Fotos aller Fahrzeugseiten, bereits vorhandene sichtbare Schäden, Kilometerstand, Tank- oder Ladestand, Kontrollschilder, Anzahl übernommener Schlüssel, übernommene Dokumente und Zubehörteile sowie die Identität der übergebenden Person.
Jeder Eintrag erhält einen digitalen Zeitstempel. Am Ziel wiederholen wir die Erfassung bei der Übergabe an die Empfangsperson und halten deren Bestätigung fest.
Sie erhalten die vollständige Dokumentation im Anschluss an den Auftrag. Sie gehört Ihnen und dient Ihnen auch gegenüber Dritten – etwa bei einer Leasingrückgabe – als eigene Grundlage.
Können Sie hochwertige Fahrzeuge übernehmen?
Grundsätzlich ja – aber immer nur innerhalb der versicherungstechnischen Grenzen. Vor der Auftragsannahme klären wir den ungefähren Fahrzeugwert ab und gleichen ihn mit dem maximal gedeckten Wert ab.
Der maximal versicherte Fahrzeugwert wird hier ausgewiesen, sobald die Police vorliegt: [MAXIMAL_VERSICHERTER_FAHRZEUGWERT]. Bis dahin klären wir jeden Auftrag mit hohem Fahrzeugwert im Einzelfall vorab schriftlich ab.
Wir halten es für unseriös, hochwertige Fahrzeuge anzunehmen und die Deckungsfrage erst im Schadenfall zu klären. Deshalb sprechen wir sie vorher an.
Was geschieht bei einer Panne?
Wir sichern zuerst die Situation und informieren Sie umgehend. Danach stimmen wir das weitere Vorgehen ab, bevor Kosten ausgelöst werden.
Ob ein Pannendienst kostenlos hilft, hängt von der Versicherung oder dem Assistance-Schutz des Fahrzeugs ab – also von Ihrem Vertrag, nicht von unserem. Deshalb ist es hilfreich, wenn Sie uns bei der Anfrage mitteilen, ob ein Schutzbrief besteht.
Kosten für Pannenhilfe, Abschleppen oder eine daraus folgende Verzögerung gehen zulasten des Auftraggebers, sofern die Ursache nicht bei uns liegt. Der Auftrag wird dann neu terminiert.
Wie werden Schlüssel und Dokumente behandelt?
Schlüssel, Fahrzeugausweis und weitere übergebene Dokumente werden bei der Übernahme einzeln erfasst – inklusive Anzahl – und im Protokoll festgehalten.
Während des Auftrags werden sie nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug gelassen und nicht an Dritte weitergegeben, ausser an die von Ihnen ausdrücklich benannte Empfangsperson.
Bei der Übergabe wird die Rückgabe erneut quittiert. Damit ist lückenlos nachvollziehbar, wer wann was übernommen hat.
MFK und Behördengänge
Können Sie mein Fahrzeug zur MFK bringen?
Ja. Wir holen das Fahrzeug bei Ihnen oder Ihrem Betrieb ab, führen es bei der Motorfahrzeugkontrolle vor, warten die Prüfung ab, nehmen den Prüfbericht entgegen und bringen das Fahrzeug zurück oder an einen anderen Zielort.
Voraussetzung ist ein bestehender Prüftermin sowie ein zugelassenes und versichertes Fahrzeug. Die notwendigen Dokumente – insbesondere der Fahrzeugausweis – müssen uns bei der Abholung übergeben werden.
Der Richtpreis beginnt bei CHF 229 zuzüglich der amtlichen MFK-Gebühren, die wir unverändert weiterverrechnen.
Garantieren Sie, dass das Fahrzeug die MFK besteht?
Nein. Über das Prüfergebnis entscheidet ausschliesslich das zuständige Strassenverkehrsamt. Wir haben darauf keinen Einfluss und geben dazu keine Zusage ab.
Wir führen auch keine technischen Reparaturen aus und beheben keine Mängel im Vorfeld.
Kommt es zu einer Beanstandung, informieren wir Sie und halten Rücksprache, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Eine allfällige Nachkontrolle ist ein neuer Auftrag.
Können Sie mein Fahrzeug einlösen oder abmelden?
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht. Wir nehmen die notwendigen Dokumente entgegen, erledigen den Vorgang beim zuständigen Strassenverkehrsamt und bringen Kontrollschilder sowie Fahrzeugausweis zurück oder hinterlegen sie.
Die Abläufe unterscheiden sich je nach Kanton deutlich – bei den verlangten Unterlagen, den Öffnungszeiten und der Frage, ob ein Termin nötig ist. Wir klären das vor dem Auftrag für Ihren Kanton ab.
Der Richtpreis beginnt bei CHF 129 zuzüglich der kantonalen Gebühren, die immer separat ausgewiesen werden.
Welche Vollmacht wird benötigt?
Für Behördengänge benötigen wir eine schriftliche Vollmacht der eingetragenen Halterin oder des eingetragenen Halters, die den konkreten Vorgang bezeichnet – etwa „Einlösung“, „Abmeldung“ oder „Abholung der Kontrollschilder“.
Ein Vorlagedokument finden Sie unter „Formulare & Dokumente“. Je nach Kanton können zusätzliche Nachweise verlangt werden, beispielsweise eine Ausweiskopie, der Versicherungsnachweis oder der Fahrzeugausweis im Original.
Wir prüfen die Vollständigkeit vorab. Fehlt ein Dokument, sagen wir es Ihnen vor dem Termin und nicht erst am Schalter.
Geschäftskunden und Abonnemente
Können Sie ein Eintauschfahrzeug zurückbringen?
Ja. Die Rückführung eines Eintauschfahrzeugs ist als separater Auftrag möglich und wird auch separat verrechnet.
In der Praxis lässt sich das oft mit der Auslieferung kombinieren: Wir liefern das neue Fahrzeug aus und nehmen das Eintauschfahrzeug im gleichen Termin mit. Das spart Anfahrten und ist meist günstiger als zwei getrennte Einsätze.
Wichtig: Auch das Eintauschfahrzeug muss verkehrssicher und rechtlich fahrbar sein. Wir dokumentieren es beim Übernehmen genauso wie jedes andere Fahrzeug.
Bieten Sie Händler-Abonnements an?
Ja. Es gibt vier Modelle: VEHARO Flex ohne Grundgebühr mit Abrechnung pro Auftrag, VEHARO Priority mit vier enthaltenen Service-Arbeitsstunden, VEHARO Fleet Partner mit zehn enthaltenen Stunden sowie VEHARO Enterprise als individuelle Lösung für mehrere Standorte.
Die Modelle unterscheiden sich in Priorität, enthaltenen Stunden, Stundensatz für Zusatzstunden und im Umfang der Dokumentation und Berichte.
Alle Modelle werden monatlich als Sammelrechnung abgerechnet, mit vollständigem Leistungsnachweis über alle ausgeführten Aufträge.
Was passiert mit ungenutzten Abo-Stunden?
Nicht genutzte Stunden verfallen am Monatsende und werden nicht auf den Folgemonat übertragen.
Das ist bewusst so geregelt: Der monatliche Beitrag reserviert Kapazität, die wir für Sie freihalten – unabhängig davon, ob Sie sie im konkreten Monat abrufen.
Wenn Ihr Bedarf regelmässig deutlich unter oder über dem gebuchten Kontingent liegt, sprechen Sie uns an. Dann ist meist ein anderes Modell die passendere Wahl.
Ist das Abo unbegrenzt nutzbar?
Nein. Kein Paket beinhaltet unbegrenzte Einsätze und kein Paket garantiert eine sofortige Verfügbarkeit.
Enthalten ist ein definiertes Stundenkontingent. Darüber hinausgehende Einsätze werden zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
Bereitschaft bedeutet priorisierte Kapazität – Ihre Aufträge werden vor denen ohne Abo eingeplant. Sie bedeutet nicht permanente Exklusivität. Jeder einzelne Auftrag gilt erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung als angenommen.
Gibt es garantierte Reaktionszeiten?
Pauschal garantierte Reaktionszeiten sagen wir auf der Website nicht zu, weil sie ohne vertragliche Grundlage nichts wert wären.
Im Rahmen eines Enterprise-Vertrags lassen sich Servicezeiten, Einsatzgebiet und Reaktionszeiten verbindlich definieren. Das ist genau der Zweck des Rahmenvertrags.
Ohne solche Vereinbarung gilt als Richtwert: Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.
Preise und Kosten
Welche Kosten kommen zusätzlich zum Servicepreis hinzu?
Getrennt ausgewiesen werden immer: Treibstoff, Ladekosten bei Elektrofahrzeugen, Parkgebühren, Maut und Vignetten, Bahnbillette für die An- oder Rückreise, Taxikosten, wo öffentlicher Verkehr nicht verfügbar ist, Übernachtungskosten bei mehrtägigen Aufträgen, Amtliche Gebühren der Strassenverkehrsämter, Kosten für Kontrollschilder, MFK-Gebühren, Externe Dienstleistungen Dritter.
Diese Positionen sind Fremdkosten. Wir schlagen darauf keine versteckte Marge und weisen sie in der Offerte und auf der Rechnung separat aus.
Dazu können Zuschläge kommen: Wartezeit über die enthaltenen 30 Minuten hinaus mit CHF 25 pro angefangene 15 Minuten, Expressaufträge mit 25 Prozent sowie Abend- und Samstagseinsätze mit 30 Prozent. Einsätze an Sonn- und Feiertagen erfolgen nur auf Anfrage.
Wie wird der endgültige Preis berechnet?
Die auf der Website genannten Beträge sind Richtpreise beziehungsweise „ab“-Preise. Sie zeigen die Grössenordnung, sind aber keine Zusage, dass jeder Auftrag zum Mindestpreis ausgeführt wird.
Den definitiven Preis bestimmen: Distanz zwischen Abhol- und Zielort, Gesamter Zeitaufwand inklusive An- und Rückreise, Lage des Abholorts, Lage des Zielorts, Rückreisemöglichkeit mit öffentlichem Verkehr, Wartezeit vor Ort, Fahrzeugwert, Dringlichkeit des Termins, Aufwand bei der Übergabe, Gewünschte Zusatzleistungen, Tageszeit, Wochentag, Notwendige öffentliche Verkehrsmittel, Treibstoff, Ladekosten, Parkgebühren und weitere Fremdkosten.
Sie erhalten vor jedem Auftrag eine schriftliche Offerte mit dem konkreten Betrag und einer Auflistung der zu erwartenden Fremdkosten. Erst wenn Sie diese Offerte annehmen, entstehen Kosten.
Was wir nicht behaupten
Wir sagen keine Verfügbarkeit rund um die Uhr zu, keine garantierte MFK-Abnahme, keine garantiert schadensfreie Fahrt und keine sofortige Auftragsannahme. Wir verfügen nicht über eigene Händlerschilder und sind kein offizieller Partner einer Automarke. Ein Live-Tracking-Portal existiert noch nicht.
Gewerblicher Versicherungsschutz wird vor Betriebsaufnahme schriftlich bestätigt und hier transparent ausgewiesen.
Diese Klarheit ist Absicht. Alles, was wir hier zusagen, können wir auch einhalten.
Ihre Frage ist beantwortet?
Dann schildern Sie uns Ihren Auftrag. Sie erhalten eine schriftliche Offerte – unverbindlich und kostenlos.
Eine Anfrage ist keine Buchung. Ein Auftrag kommt erst nach schriftlicher Offerte und unserer ausdrücklichen Bestätigung zustande.