Auftragsbedingungen
Diese Bedingungen konkretisieren die AGB für die operative Abwicklung eines einzelnen Auftrags. Sie sind Bestandteil jeder Auftragsbestätigung.
Stand: noch nicht festgelegt · Verantwortlich: Lazovic VEHARO Fahrzeugservice
Entwurf – noch nicht geprüft
Dieser Text ist ein Entwurf und muss vor der Veröffentlichung durch eine Schweizer Fachperson (Anwaltskanzlei oder Rechtsdienst) geprüft und an die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Es wird ausdrücklich keine Zusicherung gemacht, dass der Text rechtssicher, vollständig oder für den konkreten Betrieb passend ist.
Angaben in eckigen Klammern sind Platzhalter und müssen vor dem Livegang durch die verbindlichen Unternehmensdaten ersetzt werden.
1. Voraussetzungen für die Übernahme
Ein Fahrzeug wird nur übernommen, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug ist fahrbereit und startet zuverlässig.
- Das Fahrzeug ist verkehrssicher; es liegen keine bekannten sicherheitsrelevanten Mängel vor.
- Es besteht eine gesetzlich zulässige Fahrberechtigung – gültige Zulassung mit Kontrollschildern und Versicherungsschutz oder gültige, vom Auftraggeber gestellte Händlerschilder.
- Die erforderlichen Dokumente sind vorhanden, insbesondere der Fahrzeugausweis.
- Mindestens ein funktionsfähiger Fahrzeugschlüssel wird übergeben.
- Der Fahrzeugwert liegt innerhalb der versicherungstechnischen Grenzen.
- Die Reifen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und der Jahreszeit.
- Der Tank- oder Ladestand reicht für die erste Etappe oder eine Betankung ist vereinbart.
Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, wird der Auftrag nicht ausgeführt. Wird dies erst vor Ort festgestellt, gilt Ziffer 6.
2. Ablauf der Übernahme
Vor der Bewegung des Fahrzeugs wird der VEHARO ÜbergabeCheck durchgeführt. Dabei werden erfasst:
- Fotos aller Fahrzeugseiten sowie des Innenraums;
- bereits vorhandene sichtbare Schäden, einzeln dokumentiert;
- Kilometerstand, fotografisch belegt;
- Tank- oder Ladestand;
- montierte Kontrollschilder;
- Anzahl übernommener Schlüssel;
- übernommene Dokumente und Zubehörteile;
- Name und Funktion der übergebenden Person;
- Datum und Uhrzeit der Übernahme.
Die übergebende Person hat das Recht, die Erfassung zu verfolgen und Ergänzungen zu verlangen. Die Dokumentation wird dem Auftraggeber im Anschluss zur Verfügung gestellt.
3. Ablauf der Übergabe
Am Zielort wird das Fahrzeug gemeinsam mit der empfangenden Person kontrolliert. Kilometerstand, Tank- oder Ladestand sowie Schlüsselanzahl werden erneut erfasst. Die Übergabe wird mit Zeitstempel bestätigt.
Ist am Zielort keine empfangsberechtigte Person anwesend, wird das Fahrzeug nicht abgestellt und nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart (z. B. Schlüsseldepot bei einer Werkstatt). In diesem Fall trägt der Auftraggeber das Risiko der vereinbarten Ablage.
4. Wartezeit und Zusatzaufwand
Im Servicepreis sind 30 Minuten Wartezeit pro Auftrag enthalten. Weitere Wartezeit wird mit CHF 25 pro angefangene 15 Minuten verrechnet.
Zusatzaufwand entsteht insbesondere durch nachträgliche Änderungen der Route, zusätzliche Zwischenstopps, verspätete Bereitstellung, fehlende Dokumente oder unerwartete Wartezeiten bei Behörden und Werkstätten. Solcher Aufwand wird nach dem vereinbarten Ansatz verrechnet.
5. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen wie Statusmeldungen, erweiterte Fotodokumentation, Betankung, Laden oder eine Fahrzeugwäsche vor der Übergabe werden nur ausgeführt, wenn sie in der Offerte vereinbart wurden. Fremdkosten dieser Leistungen werden separat weiterverrechnet.
Die Rückführung eines Eintauschfahrzeugs ist stets ein eigener Auftrag mit eigener Zustandsdokumentation und eigener Verrechnung, auch wenn sie im selben Termin erfolgt.
6. Abbruch vor Ort
Der Auftrag wird vor Ort abgebrochen, wenn sich zeigt, dass
- das Fahrzeug nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist;
- eine sicherheitsrelevante Warnleuchte aktiv ist;
- keine gültige Fahrberechtigung nachgewiesen werden kann;
- erforderliche Dokumente oder Schlüssel fehlen;
- der tatsächliche Fahrzeugwert die vereinbarte Grenze übersteigt;
- die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Angaben abweichen.
In diesen Fällen werden Anfahrt und bis dahin entstandener Aufwand verrechnet. Der Auftragnehmer dokumentiert den Grund des Abbruchs.
7. Behördengänge
Für Einlösungen, Abmeldungen und die Abholung oder Hinterlegung von Kontrollschildern ist eine schriftliche Vollmacht der eingetragenen Halterin oder des eingetragenen Halters erforderlich, die den konkreten Vorgang bezeichnet.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kanton. Der Auftragnehmer prüft die Vollständigkeit der Unterlagen vorab nach bestem Wissen, übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die zuständige Behörde den Vorgang tatsächlich vornimmt.
Amtliche Gebühren werden vollständig und ohne Aufschlag weiterverrechnet. Kann ein Vorgang wegen fehlender Unterlagen oder behördlicher Vorgaben nicht abgeschlossen werden, wird der entstandene Aufwand dennoch verrechnet.
8. MFK-Vorführungen
Der Auftragnehmer führt das Fahrzeug bei der Motorfahrzeugkontrolle vor und nimmt den Prüfbericht entgegen. Über das Prüfergebnis entscheidet ausschliesslich die Behörde.
Es wird keine Zusage gemacht, dass ein Fahrzeug die Prüfung besteht. Der Auftragnehmer führt keine Reparaturen aus und behebt keine Mängel. Bei einer Beanstandung wird Rücksprache mit dem Auftraggeber gehalten; eine Nachkontrolle ist ein neuer Auftrag.
9. Werkstatt- und Karosseriefahrten
Der Auftragnehmer übergibt das Fahrzeug an den vom Auftraggeber bezeichneten Betrieb und holt es nach Abschluss der Arbeiten wieder ab. Er erteilt keine Reparaturaufträge und gibt ohne ausdrückliche schriftliche Freigabe des Auftraggebers keine Kostengutsprachen ab.
Der Auftragnehmer beurteilt weder die Qualität der ausgeführten Arbeiten noch die Angemessenheit der Rechnungspositionen.
10. Leasingrückgaben
Der Auftragnehmer dokumentiert den sichtbaren Zustand vor der Rückgabe und übergibt das Fahrzeug an der bezeichneten Rücknahmestelle.
Es erfolgt keine verbindliche Bewertung von Schäden, keine Schätzung allfälliger Rückgabekosten und keine Verhandlung mit der Leasinggesellschaft. Die erstellte Dokumentation ersetzt kein offizielles Rücknahmeprotokoll der Leasinggesellschaft.
11. Statusmeldungen
Statusmeldungen zu Abfahrt und voraussichtlicher Ankunft erfolgen nur, wenn sie vereinbart wurden. Ein Live-Tracking-Portal existiert nicht. Meldungen erfolgen manuell und können sich verzögern, wenn die Verkehrssituation dies erfordert.
12. Verhältnis zu den AGB
Diese Auftragsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen in der schriftlichen Offerte und der Auftragsbestätigung vor, danach diese Auftragsbedingungen, danach die AGB.
Angaben zu Haftung und Versicherung finden Sie unter Haftung & Versicherung. Gewerblicher Versicherungsschutz wird vor Betriebsaufnahme schriftlich bestätigt und hier transparent ausgewiesen.
VEHARO – ein Angebot von Lazovic VEHARO Fahrzeugservice. Bei Fragen zu diesem Dokument wenden Sie sich an [E-MAIL] oder [TELEFON].